AGB für Beförderer: Taxen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personenbeförderungsunternehmer im Verkehr mit Taxen, die über die quickz-Plattform vermitteln.
Stand: 20. Mai 2026
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich, Vertragsschluss 2. Definitionen 3. Pflichten des Personenbeförderungsunternehmers 4. Registrierung der Fahrer 5. Zugang zu den quickz Services 6. Zahlungen, Gebühren, Rechnungsstellung 7. Verfügbarkeit, Haftung 8. Laufzeit, Kündigung, Konto-Löschung 9. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich, Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich Die Nutzung der quickz Services (vgl. Ziff. 2.6) unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren „AGB"), welche die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der quickz GmbH mit Geschäftssitz in Wampachstraße 10, 54295 Trier, Deutschland, eingetragen im Handelsregister Wittlich (Deutschland) unter der Registernummer HRB 46619, vertreten durch den Geschäftsführer **Tom Robin Scholtes, USt-IdNr. DE362789174** (nachfolgend „quickz") und dem Personenbeförderungsunternehmer (siehe Ziff. 2.11) regeln.
1.2 Vertragsschluss 1.2.1 Vor der Inanspruchnahme der quickz Services ist es notwendig, dass sich der Personenbeförderungsunternehmer registriert. Dies erfolgt durch das vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen des Anmeldeantrags über die quickz Driver App (Apple App Store / Google Play, Bundle-ID com.quickz.driver) bzw. — bei Mehrwagenunternehmen — über die quickz Partner-Webseite unter https://partner.quickz.eu und das Hochladen der erforderlichen Unterlagen. Während dieses Prozesses gibt der Personenbeförderungsunternehmer an, ob er die quickz Services als Einzelunternehmer (wobei er selbst der alleinige Fahrer ist) oder als Mehrwagenunternehmer (wobei mindestens zwei Fahrer, darunter auch der Personenbeförderungsunternehmer selbst, tätig sind) nutzen möchte.
1.2.2 Indem der Personenbeförderungsunternehmer in der Driver App den „Registrieren"-Button am Ende des Anmeldevorgangs antippt bzw. die entsprechende Schaltfläche im Partner-Portal betätigt, erklärt er sein Einverständnis mit diesen AGB und akzeptiert diese. Eingabefehler können vor dem Absenden über die „Zurück"-Navigation der App oder über die Felder selbst korrigiert werden.
1.2.3 Nachdem der Personenbeförderungsunternehmer den Anmeldeantrag und die erforderlichen Unterlagen gemäß den Anforderungen von quickz bereitgestellt oder hochgeladen hat, erfolgt die Bestätigung seiner Anmeldung per E-Mail. In dieser E-Mail wird die erfolgreiche Anmeldung aufgeführt, und ein persönliches Konto als Personenbeförderungsunternehmer bei quickz wird bereitgestellt.
1.2.4 Des Weiteren erhält der Personenbeförderungsunternehmer entweder in der E-Mail gemäß Ziff. 1.2.3 oder in einer separaten Mitteilung Informationen zu möglichen zusätzlichen Anforderungen, sofern diese existieren. Hierzu zählen beispielsweise Nachweise wie die Fahrerlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen, die Genehmigung zur Personenbeförderung im Verkehr mit Taxen und/oder die Verfügbarkeit eines GPS-gestützten Mobilgeräts.
1.2.5 Die Vereinbarung (siehe Ziff. 2.13) zwischen quickz und dem Personenbeförderungsunternehmer wird erst durch die Bestätigung per E-Mail gemäß Ziff. 1.2.3 (oder im Falle zusätzlicher Anforderungen gemäß Ziff. 1.2.4 durch eine separate Bestätigung von quickz per E-Mail) abgeschlossen. Es steht quickz frei, den Anmeldeantrag vorzeitig anzunehmen.
1.2.6 Um die quickz Services für die Erbringung eigener Transportdienstleistungen nutzen zu können, ist die Annahme der Vereinbarung (siehe Ziff. 2.13) durch quickz eine wesentliche Voraussetzung für den Personenbeförderungsunternehmer.
1.2.7 Für sämtliche aktuelle und zukünftige rechtlichen Beziehungen zwischen quickz und dem Personenbeförderungsunternehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der quickz Services und damit verbundenen Leistungen gelten ausschließlich die Bestimmungen der Vereinbarung (siehe Ziff. 2.13), insbesondere dieser AGB. Etwaige eigene Vertrags- und Nutzungsbedingungen des Personenbeförderungsunternehmers werden von quickz ausdrücklich nicht akzeptiert.
2. Definitionen
2.1 App-Nutzer — Person, die die quickz Rider App verwendet und gegebenenfalls die Transportdienstleistung des Personenbeförderungsunternehmers über die App anfordert oder in Anspruch nimmt.
2.2 quickz — die quickz GmbH mit Geschäftssitz in Wampachstraße 10, 54295 Trier, Deutschland, eingetragen im Handelsregister Wittlich unter der Registernummer HRB 46619.
2.3 quickz-App — Sammelbegriff für die beiden Smartphone-Anwendungen quickz Rider App (für App-Nutzer) und quickz Driver App (für Fahrer und Personenbeförderungsunternehmer). Die Apps verbinden App-Nutzer mit Personenbeförderungsunternehmern und deren Fahrern. App-Nutzer fordern über die Rider App Transportdienstleistungen an, die anschließend vom Personenbeförderungsunternehmer oder seinen Fahrern erbracht und in der App bezahlt werden. Über die Driver App können Personenbeförderungsunternehmer und Fahrer Transportdienstleistungen anbieten, durchführen und verwalten.
2.4 quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto — Portal mit allen relevanten Informationen und Dokumenten für die Nutzung der quickz Services. Es ist über die Webseite https://partner.quickz.eu mit den zugewiesenen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) erreichbar.
2.5 quickz Gebühren — die Entgelte, die der Personenbeförderungsunternehmer an quickz für die Nutzung der quickz Services zahlt; im Einzelnen die Vermittlungsgebühr gemäß Ziff. 6.2 sowie ggf. weitere in der App ausgewiesene Gebühren.
2.6 quickz Services — die Dienstleistungen, die von quickz ausschließlich zur Vermittlung von Transportdienstleistungen zwischen App-Nutzern und Personenbeförderungsunternehmern angeboten werden. Dies umfasst die Bereitstellung und Wartung der quickz-Apps, des Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des In-App-Zahlungssystems, des Abrechnungssystems sowie die automatische Erstellung der Vermittlungsgebühr-Rechnungen über den Auftragsverarbeiter Haufe- Lexware GmbH (Lexware Office).
2.7 Fahrer — natürliche Person, die im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxis ist, unter dem Namen eines Personenbeförderungsunternehmers registriert ist und in dessen Auftrag tätig ist. Der Fahrer erbringt Transportdienstleistungen im Namen des Personenbeförderungsunternehmers und bietet diese dem App-Nutzer an. Jeder Fahrer erhält von seinem Personenbeförderungsunternehmer Zugang zu einem speziellen Fahrer-Konto.
2.8 Fahrer-Konto — Konto, das unter dem Personenbeförderungsunternehmer-Konto angesiedelt ist und relevante Informationen zu den einzelnen Transportdienstleistungen enthält. Jeder einem Personenbeförderungsunternehmer zugeordnete Fahrer hat Zugang zu seinem eigenen Fahrer-Konto über die quickz Driver App.
2.9 Fahrpreis — Gebühr, die ein App-Nutzer gemäß den jeweils geltenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Vorschriften für Beförderungsentgelte im Taxenverkehr (insb. § 47 PBefG i.V.m. der jeweiligen Taxitarifordnung) als Gegenleistung für die Erbringung der Transportdienstleistung zu entrichten hat.
2.10 In-App-Zahlung — verschiedene bargeldlose Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal), über die App-Nutzer in der quickz Rider App für die erhaltene Transportdienstleistung bezahlen können.
2.11 Personenbeförderungsunternehmer — Gesellschaft oder Einzelunternehmer im Besitz einer Genehmigung zur Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen gemäß § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46 Abs. 2 Nr. 1, § 47 des Personenbeförderungsgesetzes („PBefG"). Dieser Personenbeförderungsunternehmer erbringt Transportdienstleistungen unter Nutzung der quickz Services entweder selbst oder mithilfe eines oder mehrerer Fahrer, und zwar in eigenem Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung.
2.12 Transportdienstleistung — Beförderungsleistung, die entweder vom Personenbeförderungsunternehmer selbst oder von einem Fahrer im Rahmen des Verkehrs mit Taxen gemäß § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46 Abs. 2 Nr. 1, § 47 PBefG erbracht wird. Diese Leistung erfolgt im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung des Personenbeförderungsunternehmers und richtet sich an einen App-Nutzer, der diese Beförderungsleistung über die quickz Rider App angefragt und mit dem Personenbeförderungsunternehmer vereinbart hat.
2.13 Vereinbarung besteht aus: (i) diesen AGB, (ii) den speziellen Bedingungen, die zwischen quickz und dem Personenbeförderungsunternehmer vereinbart werden (sofern vorhanden), (iii) den in der quickz-App angezeigten Sonderbedingungen (z.B. Beschreibung der quickz Services) sowie (iv) anderen Bedingungen, auf die in der Vereinbarung ausdrücklich Bezug genommen wird und die die Nutzung der quickz Services regeln.
3. Pflichten des Personenbeförderungsunternehmers
3.1 Allgemeine Pflichten 3.1.1 Als alleiniger Erbringer der Transportdienstleistungen obliegt es dem Personenbeförderungsunternehmer sicherzustellen und zu garantieren, dass sowohl er selbst als auch etwaige Fahrer:
(i) sämtliche zum Zeitpunkt der Transportdienstleistungen geltenden Gesetze, Verordnungen, behördlichen Anordnungen, Richtlinien usw. am jeweiligen Ort der Transportdienstleistungen in vollem Umfang einhalten, darunter beispielsweise das PBefG, die PBZugV, die FeV, die BOKraft, das StVG, die StVO sowie die jeweils einschlägigen Taxenordnungen und Taxitarifordnungen;
(ii) alle gemäß den geltenden Vorschriften erforderlichen Konzessionen, Erlaubnisse, Lizenzen, Genehmigungen, Berechtigungen usw. für die Erbringung der Transportdienstleistungen besitzen, dokumentieren und entsprechend aufrechterhalten, einschließlich gültiger Fahrerlaubnisse für die jeweilige Fahrzeugklasse, Fahrgastbeförderungserlaubnisse, Genehmigungen zur Personenbeförderung gemäß PBefG, Kfz-Versicherung und Haftpflichtversicherung; und
(iii) die Transportdienstleistungen stets in professioneller Weise erbringen und dabei die jeweilige Geschäftsethik einhalten.
Auf Anforderung von quickz müssen die erforderlichen Nachweise für die in (ii) genannten Konzessionen, Erlaubnisse, Lizenzen, Genehmigungen, Berechtigungen usw. unverzüglich schriftlich vorgelegt werden. Dies erfolgt, ohne dass quickz jedoch eine entsprechende Überprüfungspflicht auferlegt wird.
3.1.2 quickz unterliegt als Plattform-Betreiber den Meldepflichten des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) in Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2021/514 („DAC7"). quickz ist demgemäß befugt und verpflichtet, sämtliche nach §§ 14 ff. PStTG erforderlichen Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln und an die zuständigen Steuerbehörden weiterzuleiten. Hierzu gehören insbesondere:
• Stamm-, Anschrift-, Geburts- und Identifikationsdaten des Personenbeförderungs- unternehmers (und gegebenenfalls seiner Fahrer); • Steueridentifikationsnummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; • Anzahl der relevanten Tätigkeiten je Quartal; • gezahlte oder gutgeschriebene Vergütungen je Quartal; • einbehaltene Gebühren, Provisionen und Steuern; • Bankverbindung, an die die Vergütung gezahlt wurde.
Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, quickz die für die DAC7-Meldung erforderlichen Daten vollständig und zutreffend bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Sollten die Daten nicht oder nicht vollständig bereitgestellt werden, behält sich quickz das Recht vor, (i) das Personenbeförderungsunternehmer-Konto zu kündigen, (ii) den Personen- beförderungsunternehmer an einer erneuten Anmeldung auf der quickz-Plattform zu hindern, und (iii) die Auszahlung der Fahrpreise auszusetzen, solange die geforderten Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden.
quickz informiert den Personenbeförderungsunternehmer gemäß § 23 PStTG jährlich darüber, welche Daten an das BZSt gemeldet wurden.
3.1.3 Der Personenbeförderungsunternehmer ist dazu verpflichtet, sämtliche steuerlichen Verpflichtungen gemäß deutschem Recht im Zusammenhang mit der Erbringung der Transportdienstleistungen vollständig zu erfüllen. Sollte die Steuerbehörde von quickz verlangen, Informationen über die Aktivitäten des Personenbeförderungsunternehmers und/oder seiner Fahrer bereitzustellen, ist quickz berechtigt, der Steuerbehörde die Informationen über die Aktivitäten des Personenbeförderungsunternehmers und/oder seiner Fahrer zur Verfügung zu stellen, soweit quickz gemäß deutschem Recht dazu verpflichtet ist. Der Personen- beförderungsunternehmer ist verantwortlich für alle staatlichen Gebühren, Ansprüche, Zahlungen, Bußgelder und sonstigen steuerlichen Verpflichtungen, die quickz aufgrund oder im Zusammenhang mit den steuerlichen Verpflichtungen, die der Personenbeförderungsunternehmer nicht erfüllt hat, entstehen.
3.1.4 Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten alles zur Verfügung zu stellen und zu warten bzw. warten zu lassen, was gesetzlich vorgeschrieben und/oder für die Durchführung der Transportdienstleistungen durch ihn selbst oder seine Fahrer erforderlich ist. Dies schließt unter anderem Fahrzeuge, Smartphones und andere erforderliche Ausrüstungsgegenstände ein. Alle Kosten, die während der Durchführung der Transportdienstleistungen anfallen, wie Treibstoff, mobile Datentarife, eventuelle Leasinggebühren für eingesetzte Fahrzeuge, Versicherungen, relevante Unternehmens- oder Lohnsteuern usw., gehen zu Lasten des Personenbeförderungsunternehmers.
3.1.5 Der Personenbeförderungsunternehmer ist dazu verpflichtet, quickz stets aktuelle Informationen und Daten gemäß der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen.
3.1.6 Im Falle einer schuldhaften Verletzung der in den Klauseln 3.1.1 bis 3.1.4 geregelten Pflichten durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer stellt der Personenbeförderungsunternehmer quickz von sämtlichen Ansprüchen und Schadensersatzforderungen seitens App-Nutzern und/oder anderer Dritter (einschließlich öffentlich-rechtlicher Behörden, Ämter und sonstiger Stellen) frei.
3.2 Annahme von Aufträgen für Transportdienstleistungen 3.2.1 Allein der Personenbeförderungsunternehmer trifft die Entscheidung, wann, wie lange und mit welchem Fahrzeug bzw. Fahrer die Transportdienstleistung angeboten und erbracht wird. Dabei sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben (PBefG, PBZugV, FeV, BOKraft, StVG, StVO sowie die jeweils einschlägigen Taxenordnungen und Taxitarifordnungen) zu beachten. Ebenso liegt es in der alleinigen Verantwortung des Personen- beförderungsunternehmers, ob er eine von quickz vermittelte Anfrage eines App-Nutzers für eine Transportdienstleistung annimmt oder ablehnt.
3.2.2 Mit der Annahme einer von quickz vermittelten Anfrage für eine Transportdienstleistung kommt ein rechtsverbindlicher Beförderungsvertrag über die betreffende Transportdienstleistung ausschließlich zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem von quickz vermittelten App-Nutzer zustande.
3.2.3 Falls der Personenbeförderungsunternehmer einen Beförderungsvertrag über eine Transportdienstleistung mit einem App-Nutzer nach den geltenden Vertragsbedingungen und unter Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben (insbesondere im Hinblick auf Betriebs- und Beförderungspflichten gemäß §§ 21 ff. PBefG, §§ 13 ff. BOKraft und die jeweiligen Taxenordnungen) wirksam kündigt oder storniert, ist er dazu verpflichtet, quickz umgehend darüber zu informieren. Infolgedessen darf quickz die betreffende Anfrage anderen Personenbeförderungsunternehmern erneut zur Annahme anbieten.
3.2.4 Sollten App-Nutzer und/oder andere Dritte gegenüber quickz Ansprüche geltend machen, weil der Personenbeförderungsunternehmer eine angenommene Anfrage storniert hat oder die bestellte Transportdienstleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbracht hat, wird der Personenbeförderungsunternehmer quickz von diesen Ansprüchen und allen daraus resultierenden Schäden freistellen, sofern der Personenbeförderungsunternehmer für diese Umstände verantwortlich ist.
4. Registrierung der Fahrer
4.1 Über das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto muss der Personenbeförderungsunternehmer die Fahrer registrieren, die für ihn tätig sind (einschließlich seiner selbst, falls er sich selbst als Fahrer registriert) sowie deren Fahrzeuge entsprechend registrieren und die erforderlichen Informationen und Unterlagen hochladen. Nach abgeschlossener Registrierung stellt quickz jedem registrierten Fahrer ein persönliches Fahrer-Konto zur Verfügung.
4.2 Der Personenbeförderungsunternehmer trägt die Verantwortung dafür und haftet dafür, dass seine Fahrer diese AGB kennen und einhalten. Die Fahrer dürfen in keiner Weise im Namen von quickz handeln, Erklärungen abgeben oder Verträge abschließen, wenn sie Transportdienstleistungen gegenüber den jeweiligen App-Nutzern erbringen. Die Fahrer sind ausschließlich den Anweisungen des Personenbeförderungsunternehmers unterworfen. quickz gibt keine Vorgaben bezüglich der Arbeitszeit, des Arbeitsorts, der Fahrtroute oder der zu befördernden Passagiere weder an die Fahrer noch an den Personenbeförderungsunternehmer.
5. Zugang zu den quickz Services
5.1 Leistungen von quickz 5.1.1 Die quickz Services ermöglichen es dem Personenbeförderungsunternehmer, App-Nutzer, die nach einem Transportdienstleister suchen, zu erreichen. quickz bietet lediglich Vermittlungsdienste an und ist weder berechtigt noch verpflichtet noch in der Lage, selbst Transportdienstleistungen für die jeweiligen App-Nutzer zu erbringen. Der Vertrag zur Erbringung der Transportdienstleistung wird ausschließlich zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem jeweiligen App-Nutzer geschlossen. Dabei handelt der Personenbeförderungsunternehmer bei Vertragsschluss und während der Durchführung der Transportdienstleistung im eigenen Namen, in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung.
5.1.2 quickz stellt dem Personenbeförderungsunternehmer die Möglichkeit der In-App-Zahlungen gemäß den Regelungen in Klausel 6.4 sowie ein Abrechnungssystem zur Verfügung. Die Nutzung dieser Dienste ist jedoch weder für den Personenbeförderungsunternehmer noch für seine Fahrer oder die App-Nutzer verpflichtend.
5.2 Nutzungsrechte 5.2.1 Für die Laufzeit der Vereinbarung gewährt quickz dem Personenbeförderungs- unternehmer und seinen Fahrern eine entgeltliche, nicht ausschließliche, widerrufliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der quickz Services in Deutschland gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung.
5.2.2 Der Personenbeförderungsunternehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung der erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der quickz Services auf eigene Kosten. Dies umfasst unter anderem ein internetfähiges Endgerät, die ordnungsgemäße Konfiguration und Leistungsfähigkeit des Endgeräts, die Aktualisierung der erforderlichen Software und den Zugang zum Internet.
5.2.3 Dem Personenbeförderungsunternehmer und seinen Fahrern ist insbesondere ausdrücklich untersagt (wobei der Personenbeförderungsunternehmer sicherstellt und haftet, dass seine Fahrer diese Verbote beachten):
(i) die quickz-Apps oder andere Software von quickz ganz oder teilweise zu kopieren, zu vermieten oder zu leasen, zu bearbeiten oder anderweitig zu verändern oder Unterlizenzen dafür zu erteilen;
(ii) den Quellcode der quickz-Apps, des Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des Fahrer-Kontos oder anderer Software von quickz zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder auf andere Weise zu versuchen, diesen zu erhalten;
(iii) die quickz-Apps, das Personenbeförderungsunternehmer-Konto oder das Fahrer-Konto in irgendeiner Weise zu modifizieren oder modifizierte Versionen davon zu verwenden;
(iv) Dateien zu übertragen, die Viren, beschädigte Dateien oder andere Programme enthalten, die den Betrieb der quickz-Apps oder der Konten schädigen oder beeinträchtigen können;
(v) unbefugten Zugriff auf die quickz-Apps oder die Konten zu erlangen oder zu versuchen, dies zu tun;
(vi) das verwendete Mobilgerät auf Hardware- oder Betriebssystem-Ebene in einer Weise zu rooten, jailbreaken oder zu modifizieren, die den Herstelleranweisungen widerspricht und das Gerät anfällig für mobile Bedrohungen macht;
(vii) Programme oder Skripte zu starten oder starten zu lassen, um Teile der mobilen Anwendung und/oder Websites oder Daten von quickz zu scrapen, zu indexieren, zu überwachen oder anderweitig Data Mining zu betreiben;
(viii) Zugangsdaten für die quickz-Apps in Drittanbieter-Apps einzugeben und sich über Drittanbieter-Portale einzuloggen, es sei denn, es handelt sich um offizielle Partner von quickz.
Die vorstehenden Regelungen beschränken keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer, insbesondere nicht solche aus § 69d Abs. 1 i.V.m. § 69c Nr. 1 und Nr. 2 UrhG; § 69d Abs. 2 UrhG sowie §§ 69e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ergeben, innerhalb der Grenzen von § 69e Abs. 2 Nr. 1 bis 3 UrhG.
5.2.4 Die Lizenz zur Nutzung erlischt automatisch und zeitgleich mit der Beendigung der Vereinbarung.
5.2.5 Falls quickz dem Personenbeförderungsunternehmer Schilder, Aufkleber oder andere Zeichen zur Verfügung stellt, die auf die Marke quickz hinweisen, gewährt quickz dem Personenbeförderungsunternehmer und seinen etwaigen Fahrern eine nicht-exklusive, widerrufliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung dieser Zeichen. Nach Beendigung der Vereinbarung sind die Zeichen unverzüglich zu entfernen.
5.2.6 Die Anmeldung zur Nutzung der quickz Services hat keine Auswirkungen auf die etwaige Inhaberschaft und Kontrolle von geistigen Eigentumsrechten des Personenbeförderungsunternehmers.
5.2.7 Alle Urheberrechte und Markenrechte, einschließlich des Quellcodes, der Datenbanken, Logos und visuellen Designs, sind Eigentum von quickz.
5.3 Bewertung, Aktivität und Ranking 5.3.1 Mit dem Ziel, einen qualitativ hochwertigen Service sicherzustellen und den App-Nutzern zusätzliche Sicherheit zu bieten, erkennt der Personenbeförderungs- unternehmer an, dass App-Nutzer seine Fahrer bewerten und Feedback zur Qualität der bereitgestellten Transportdienstleistungen hinterlassen können. Die durchschnittliche Bewertung wird mit dem jeweiligen Fahrer-Konto verknüpft und kann von App-Nutzern, die Transportdienstleistungen anfordern, eingesehen werden.
5.3.2 Neben den Bewertungen werden im Fahrer-Konto die Aktivitäten des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer sowie relevante Aktivitätswerte angezeigt (Annahme-, Ablehnungs-, Ignorierungs- und Ausführungsquoten der beauftragten Transportdienstleistungen).
5.3.3 quickz ermöglicht App-Nutzern die Auswahl verfügbarer Transportdienst- leistungen anhand der jeweils im Einsatzgebiet aktiven Fahrzeugkategorien. Welche Kategorien (z.B. Standard, Comfort, Family, Premium) in welcher Stadt verfügbar sind und welche Tarife gelten, wird in der quickz-App veröffentlicht und kann zwischen einzelnen Städten und Einsatzgebieten variieren. Wenn mehrere Transportdienstleistungen in der vom App-Nutzer ausgewählten Kategorie verfügbar sind, vermittelt quickz (sofern der betreffende Personenbeförderungsunternehmer dies annimmt, wie in Abschnitt 3.2 beschrieben) die Transportdienstleistung des Personenbeförderungsunternehmers, dessen Fahrer sich am nächsten zum App-Nutzer befindet.
5.4 Verarbeitung personenbezogener Daten 5.4.1 quickz erfasst personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fahrzeuginformationen, Kennzeichen und standortbezogene Informationen vom Personenbeförderungsunternehmer und seinen Fahrern, um die quickz Services wie vorgesehen zu ermöglichen.
5.4.2 quickz hat Zugriff auf alle personenbezogenen und anderen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der quickz Services durch den Personenbeförderungs- unternehmer, seine Fahrer oder App-Nutzer bereitgestellt oder generiert werden. Sofern in unseren Datenschutzbestimmungen unter https://quickz.eu/legal/datenschutz-fahrer und den geltenden Gesetzen nichts Abweichendes vorgesehen ist, behält quickz den Zugriff auf diese Daten auch nach Beendigung der Vereinbarung.
5.4.3 Der jeweilige Personenbeförderungsunternehmer oder seine Fahrer haben Zugang zu personenbezogenen und anderen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der quickz Services durch ihn oder die App-Nutzer bereitgestellt oder generiert werden, in dem Umfang, wie quickz diesen Zugang über das Personenbeförderungsunternehmer-Konto und/oder das Fahrer-Konto bereitstellt.
5.4.4 Die rechtswidrige Verwendung personenbezogener Daten (einschließlich personenbezogener Daten von App-Nutzern) durch den Personenbeförderungs- unternehmer und/oder seine Fahrer ist strengstens untersagt.
5.4.5 Personenbezogene Daten werden von quickz an Dritte nur gemäß unseren Datenschutzbestimmungen weitergegeben.
6. Zahlungen, Gebühren, Rechnungsstellung
6.1 Fahrpreis — Abrechnung, Preise/Entgelt 6.1.1 Der Personenbeförderungsunternehmer hat das Recht, für jede von quickz vermittelte Transportdienstleistung dem entsprechenden App-Nutzer einen Fahrpreis zu erheben. Es liegt in der Verantwortung des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer sicherzustellen, dass sie jederzeit die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften für Beförderungsentgelte im Taxenverkehr einhalten.
6.1.2 Die Festlegung des Fahrpreises erfolgt durch Vereinbarung zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem App-Nutzer unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben für Beförderungsentgelte im Taxenverkehr (insb. §§ 47 Abs. 3, 51 PBefG, § 37 BOKraft sowie der einschlägigen Taxitarifordnungen).
6.1.3 Falls es nach den gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften (beispielsweise §§ 47 Abs. 3, 51 PBefG, § 37 BOKraft oder den jeweils geltenden Taxitarifordnungen) zulässig oder erforderlich ist, für bestimmte Strecken oder im Falle von vorherigen Buchungen Festpreise festzulegen oder den Fahrpreis innerhalb bestimmter Mindest- und Höchstpreise vor Fahrtantritt mit dem App-Nutzer zu vereinbaren, können quickz und der Personenbeförderungsunternehmer im Einklang mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen die relevanten Fahrpreise abstimmen. Diese werden dann in der quickz-App hinterlegt. Wenn der App-Nutzer jedoch sein Reiseziel während der Fahrt ändert, wird der Personenbeförderungs- unternehmer gemäß den gesetzlichen und/oder behördlichen Vorgaben für Beförderungsentgelte im Taxenverkehr einen alternativen Fahrpreis berechnen, sofern dies erforderlich ist.
6.1.4 Nach jeder erbrachten Transportdienstleistung erstellt quickz im Namen und Auftrag des Personenbeförderungsunternehmers eine Beleg-Quittung („Fahrtbeleg") und leitet sie an den App-Nutzer weiter. Der Fahrtbeleg enthält verschiedene Informationen, darunter den Firmennamen des Personenbeförderungsunternehmers, seine Adresse, die Genehmigungsnummer, das Datum, den Start- und Endzeitpunkt der Fahrt, den Start- und Endpunkt der Fahrt, den Nettofahrpreis und die anfallende Umsatzsteuer für die betreffende Transportdienstleistung. Diese Belege stehen dem Personenbeförderungsunternehmer über sein quickz Personenbeförderungsunternehmer- Konto zur Verfügung.
6.1.5 Die App-Nutzer haben die Möglichkeit, dem Personenbeförderungsunternehmer oder dessen Fahrer nach Abschluss der Transportdienstleistung ein Trinkgeld zu geben. Dieses Trinkgeld hat keinen Einfluss auf die Höhe der quickz-Gebühren gemäß Abschnitt 6.2. quickz erhebt auch keine Provision auf das Trinkgeld, das von den App-Nutzern gezahlt wird. Der Personenbeförderungsunternehmer ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Erhalt des Trinkgeldes durch ihn selbst oder seine Fahrer ergeben, erfüllt werden.
6.1.6 Wenn quickz einen begründeten Verdacht auf Manipulation des Fahrpreises oder Betrug seitens des Personenbeförderungsunternehmers oder seiner Fahrer hat, behält sich quickz das Recht vor, das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto vorübergehend (d.h. für die Dauer der Untersuchung des Vorfalls) zu sperren.
6.2 quickz Gebühren 6.2.1 Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, quickz Gebühren für die Nutzung der quickz Services zu entrichten. Diese Gebühren werden auf Grundlage des jeweiligen Fahrpreises für jede erbrachte Transportdienstleistung berechnet. Der genaue Betrag der quickz Gebühren wird dem Personenbeförderungs- unternehmer per E-Mail, über die quickz-Apps, das Personenbeförderungs- unternehmer-Konto oder auf andere Weise mitgeteilt. Es ist zu beachten, dass die quickz Gebühren je nach (i) Angebot und Nachfrage nach den von quickz vermittelten Transportdienstleistungen, (ii) den spezifischen Merkmalen der durchgeführten Fahrt und (iii) den geltenden Angeboten/Aktionen variieren können. Dennoch werden die quickz Gebühren die zuvor mitgeteilten „quickz Höchstgebühren" nicht überschreiten dürfen.
6.2.2 Der Personenbeförderungsunternehmer erkennt an, dass die quickz Gebühren und die quickz Höchstgebühren gelegentlich angepasst werden können. quickz wird dem Personenbeförderungsunternehmer mindestens fünfzehn (15) Tage vor einer solchen Änderung eine schriftliche Mitteilung über diese Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger zukommen lassen.
6.2.3 Der Personenbeförderungsunternehmer ist dazu verpflichtet, die quickz Gebühren und sonstigen Gebühren innerhalb der in den zugrundeliegenden Rechnungen von quickz angegebenen Zahlungsfristen zu begleichen.
6.2.4 Der Personenbeförderungsunternehmer kann mit quickz Gebühren nur dann aufrechnen, wenn dieser Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6.2.5 Der Personenbeförderungsunternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Zahlung von quickz Gebühren nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf der Vereinbarung beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6.3 Allgemeines zu Zahlungen 6.3.1 Der App-Nutzer entrichtet das Entgelt für die erbrachte Transportdienstleistung nach eigenem Ermessen entweder (i) in bar direkt beim Fahrer (siehe Abschnitt 6.5) oder (ii) bargeldlos über die in der quickz Rider App angebotenen Online- Zahlungsmethoden — insbesondere Kreditkarte / Apple Pay / Google Pay (über den Auftragsverarbeiter Stripe Payments Europe Ltd.), PayPal (über die PayPal (Europe) S.à r.l.) oder über das Guthaben des App-Nutzers im quickz-Wallet (siehe Abschnitt 6.4).
6.3.2 quickz übernimmt keine Verantwortung für die Zahlungen seitens des App-Nutzers und haftet daher gegenüber dem Personenbeförderungsunternehmer nicht, wenn der App-Nutzer (unabhängig davon, ob berechtigt oder unberechtigt ist) die Bezahlung der Transportdienstleistung verweigert. Jedoch wird quickz im Namen des Personenbeförderungsunternehmers eine Zahlungsaufforderung an den betreffenden App-Nutzer senden und den Personenbeförderungsunternehmer in angemessenem Umfang bei der Einziehung des Entgelts unterstützen.
6.3.3 Sowohl bei In-App-Zahlungen als auch bei Barzahlungen obliegt es dem Personenbeförderungsunternehmer, die geltenden Steuern und Abgaben gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen abzuführen.
6.3.4 Es ist dem Personenbeförderungsunternehmer und seinem Fahrer nicht gestattet, die In-App-Zahlung eines App-Nutzers ohne triftigen Grund abzulehnen.
6.3.5 quickz behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen gelegentlich und vorübergehend Promo-Codes an App-Nutzer zu verteilen. Promo-Codes dürfen ausschließlich für In-App-Zahlungen verwendet werden. quickz erstattet dem Personenbeförderungsunternehmer den entsprechenden Wert.
6.4 quickz-Wallet (zentrales Verrechnungskonto) 6.4.1 Das quickz-Wallet ist ein dem Personenbeförderungsunternehmer im quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto bzw. im Fahrer-Konto bereitgestelltes Verrechnungskonto, das den Saldo aus Vermittlungsgebühren gemäß Abschnitt 6.2 und Erlösen aus Online-Zahlungen gemäß Abschnitt 6.4.3 ausweist. Das Wallet weist ein Guthaben in Euro aus.
6.4.2 Aufladung durch den Personenbeförderungsunternehmer (Top-Up). Der Personenbeförderungsunternehmer kann das Wallet jederzeit über die in der quickz- App hinterlegten Zahlungsmethoden aufladen — Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay (über den Auftragsverarbeiter Stripe Payments Europe Ltd.) sowie PayPal (über die PayPal (Europe) S.à r.l.). quickz behält sich vor, die für die Aufladung angebotenen Zahlungsmethoden zu ergänzen oder zu entfernen, einen Mindest- oder Höchstbetrag pro Aufladung festzulegen sowie einen Höchstbetrag für das Wallet- Guthaben festzulegen.
6.4.3 Gutschrift aus Online-Zahlungen des App-Nutzers. Entrichtet ein App-Nutzer das Entgelt für eine erbrachte Transportdienstleistung über eine der in Abschnitt 6.3.1 (ii) genannten Online-Zahlungsmethoden, vereinnahmt quickz diese Zahlung im Auftrag des Personenbeförderungsunternehmers. Nach endgültigem und unwiderruflichem Eingang der Zahlung schreibt quickz den Fahrpreis abzüglich der nach Abschnitt 6.2 fälligen quickz-Gebühren dem Wallet des Personenbeförderungsunternehmers gut. Die Zahlungsverpflichtung des App-Nutzers gegenüber dem Personenbeförderungsunternehmer ist mit Eingang der Zahlung bei quickz erfüllt. Etwaige Trinkgelder werden ungeschmälert dem Wallet gutgeschrieben; quickz erhebt darauf keine Provision.
6.4.4 Verrechnung bei Barzahlung. Erhält der Fahrer das Entgelt gemäß Abschnitt 6.5 in bar, hat der Personenbeförderungsunternehmer den auf quickz entfallenden Anteil des Entgelts (Vermittlungsgebühr nach Abschnitt 6.2) bereits durch den Bar-Empfang vom App-Nutzer vereinnahmt und schuldet diesen Anteil quickz. Die Verrechnung erfolgt fortlaufend durch Abbuchung vom Wallet-Guthaben. quickz ist zudem berechtigt, Vertragsstrafen, Schadensersatzforderungen sowie sonstige unter dieser Vereinbarung fällige Beträge vom Wallet-Guthaben abzubuchen.
6.4.5 Unzureichendes Guthaben. Reicht das Wallet-Guthaben für die Verrechnung fälliger quickz-Gebühren nicht aus, fordert quickz den Personenbeförderungs- unternehmer zur unverzüglichen Aufladung gemäß Abschnitt 6.4.2 auf. Bis die offenen Beträge ausgeglichen sind, kann quickz die Annahme weiterer Fahrtanfragen über die quickz-Plattform aussetzen und/oder das Personenbeförderungsunternehmer- Konto vorübergehend sperren. Verzugszinsen und Mahnkosten in gesetzlicher Höhe bleiben vorbehalten.
6.4.6 Keine Auszahlung während der Laufzeit. Das Wallet-Guthaben kann während der Laufzeit der Vereinbarung nicht in bar oder per Überweisung an den Personenbeförderungsunternehmer ausgezahlt werden. Es dient ausschließlich der fortlaufenden Verrechnung mit fälligen quickz-Gebühren und sonstigen Forderungen quickz gegen den Personenbeförderungsunternehmer sowie als Saldenkonto für Erlöse aus Online-Zahlungen.
6.4.7 Auszahlung des Restguthabens bei Beendigung. Bei Beendigung der Vereinbarung (siehe Abschnitt 8) verrechnet quickz das verbleibende Wallet- Guthaben zunächst mit allen noch offenen Forderungen gegen den Personen- beförderungsunternehmer. Ein danach verbleibender Restbetrag wird auf eine vom Personenbeförderungsunternehmer schriftlich mitgeteilte IBAN ausgezahlt; ein Auszahlungsanspruch besteht erst ab einem Restguthaben von mindestens 5,00 €. Sollte der Personenbeförderungsunternehmer trotz Mitteilung von quickz innerhalb von 180 Kalendertagen nach Beendigung der Vereinbarung keine korrekten Auszahlungsdaten übermitteln, erlischt sein Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens.
6.4.8 Einsicht. Der Personenbeförderungsunternehmer hat jederzeit Zugriff auf die Bewegungen und den aktuellen Stand seines Wallets über sein quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto bzw. Fahrer-Konto.
6.4.9 Fehlgeschlagene Online-Zahlung. Kann quickz eine Online-Zahlung des App-Nutzers nicht endgültig und unwiderruflich einziehen (z.B. Chargeback, Karten-Ablehnung, unzureichende Deckung, PayPal-Streitfall), entstehen für den Personenbeförderungsunternehmer keinerlei Ansprüche gegenüber quickz auf Auszahlung des entsprechenden Fahrpreises. quickz wird den Personenbeförderungs- unternehmer angemessen unterstützen, um den ausstehenden Fahrpreis vom betreffenden App-Nutzer einzufordern. Eine bereits erfolgte Wallet-Gutschrift nach Abschnitt 6.4.3 darf quickz in solchen Fällen rückwirkend stornieren.
6.5 Zahlungen in bar Sofern der App-Nutzer das Entgelt für die erbrachte Transportdienstleistung direkt in bar an den Fahrer entrichtet, ist der Fahrer verpflichtet, das Entgelt einschließlich des darin enthaltenen quickz-Anteils (Vermittlungsgebühr nach Abschnitt 6.2) entgegenzunehmen und dem App-Nutzer eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Quittung über den gezahlten Betrag auszustellen. Der auf quickz entfallende Anteil wird im Anschluss durch Verrechnung mit dem Wallet-Guthaben des Personenbeförderungsunternehmers gemäß Abschnitt 6.4 ausgeglichen. Der Personenbeförderungsunternehmer ist verantwortlich sicherzustellen, dass seine Fahrer diese Verpflichtungen einhalten, und haftet dafür.
6.6 Vermittlungsgebühr-Rechnung über Lexware Office 6.6.1 Im Rahmen ihrer Vermittlungsleistung stellt quickz dem Personenbeförderungs- unternehmer für jede abgeschlossene Transportdienstleistung eine separate Vermittlungsgebühr-Rechnung aus, in der die quickz-Gebühr gemäß Abschnitt 6.2 ausgewiesen wird. Die Rechnung wird unter Einbeziehung des Auftragsverarbeiters Haufe-Lexware GmbH (Lexware Office, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg) erstellt und ist GoBD-konform sowie elektronisch revisionssicher.
6.6.2 Die Rechnung enthält die nach § 14 UStG erforderlichen Angaben (Rechnungs- nummer, Rechnungsdatum, Steuernummer/USt-IdNr. des Leistenden und des Leistungs- empfängers — letztere sofern angegeben, Beschreibung der Leistung mit Trip-Referenz, Nettobetrag, ausgewiesene Umsatzsteuer 19%, Bruttobetrag, Leistungszeitpunkt).
6.6.3 Bei Einzel-Personenbeförderungsunternehmen (Solo-Fahrer) wird die Vermittlungsgebühr-Rechnung per E-Mail an die im quickz Personenbeförderungs- unternehmer-Konto hinterlegte Rechnungs-Adresse übersendet und als PDF im quickz Wallet zum Download bereitgestellt.
6.6.4 Bei Mehrwagenunternehmen wird die Rechnung dem Partner-Unternehmen (nicht dem einzelnen Fahrer) ausgestellt und ausschließlich im Partner-Portal zum Download bereitgestellt — kein automatischer E-Mail-Versand.
6.6.5 Voraussetzung für die korrekte Rechnungserstellung ist, dass der Personenbeförderungsunternehmer einen vollständigen Rechnungsempfänger („BillingRecipient") im Konto hinterlegt hat. Diese Angabe ist Teil der Registrierung und vor der ersten vermittelten Transportdienstleistung verpflichtend. Ohne hinterlegten Rechnungsempfänger kann das Personenbeförderungsunternehmer-Konto nicht für die Annahme von Fahrtanfragen aktiviert werden.
6.6.6 Bei Reverse-Charge-Berechtigung (USt-IdNr. eines anderen EU-Mitgliedstaates, nach VIES-Validierung) wird die Vermittlungsgebühr ohne deutsche Umsatzsteuer berechnet und mit dem Reverse-Charge-Hinweis gemäß § 13b UStG ausgewiesen.
6.6.7 Bei nachträglicher Stornierung einer abgerechneten Transportdienstleistung storniert quickz die zugehörige Rechnung über eine Gutschrift („Korrekturrechnung") nach §§ 14, 14c UStG.
7. Verfügbarkeit, Haftung
7.1 Verfügbarkeit Die quickz-Dienste werden in dem Zustand und der Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt, wie sie sind. quickz gibt keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass die quickz-Dienste kontinuierlich, unterbrechungsfrei und fehlerfrei verfügbar sind. Der Personenbeförderungsunternehmer ist sich bewusst, dass die quickz-Dienste aufgrund von Störungen und Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein können.
7.2 Haftung Soweit aus der Vereinbarung, insbesondere diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nichts anderes hervorgeht, sind beide Parteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften haftbar.
7.2.2 Da der Vertrag zur Erbringung der Transportdienstleistung ausschließlich zwischen dem jeweiligen Personenbeförderungsunternehmer und dem App-Nutzer geschlossen wird und quickz lediglich als Vermittler fungiert, trägt quickz keinerlei Verantwortung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis entstehen (z.B. Fahrzeugbeschädigung, Unfall usw.).
7.2.3 quickz übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch unsachgemäße, ungeeignete oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der quickz-Dienste durch Personenbeförderungsunternehmer, Fahrer und/oder App-Nutzer verursacht werden.
7.2.4 In allen anderen Fällen haftet quickz uneingeschränkt, sofern dies nicht gesetzlich beschränkt ist. Dies schließt ein:
(i) Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, (ii) Haftung für Schäden, die aufgrund von vorsätzlichen Handlungen oder grober Fahrlässigkeit von quickz im Zusammenhang mit Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, (iii) Haftung für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalpflichten"), (iv) Haftung im Fall der Nichterfüllung einer Garantie, (v) Haftung, wenn quickz ein Beschaffungsrisiko übernommen hat, (vi) Haftung, wenn ein Mangel von quickz arglistig verschwiegen wurde, und (vii) Haftung in Fällen von Betrug oder arglistiger Täuschung.
Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von quickz auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.2.5 Die zwingende gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.2.6 In allen anderen Fällen ist die Haftung von quickz ausgeschlossen.
7.2.7 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 7.2 gelten ebenfalls für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie andere Personen, für deren Verschulden quickz gemäß den gesetzlichen Vorschriften haftet.
8. Laufzeit, Kündigung, Konto-Löschung
8.1 Laufzeit Die Vereinbarung ist zeitlich unbegrenzt gültig.
8.2 Ordentliche Kündigung durch den Personenbeförderungsunternehmer Der Personenbeförderungsunternehmer kann die Vereinbarung jederzeit durch Benachrichtigung von quickz per E-Mail an [email protected] mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 (dreißig) Tagen kündigen.
8.3 Ordentliche Kündigung durch quickz quickz behält sich das Recht vor, die Vereinbarung nach eigenem Ermessen mit einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen durch Mitteilung per E-Mail an den Personenbeförderungsunternehmer zu kündigen.
8.4 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund Beide Parteien haben das Recht, die Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für quickz insbesondere in den folgenden Fällen vor:
8.4.1 Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Personenbeförderungsunternehmers oder Zurückweisung aufgrund fehlender Masse;
8.4.2 Eingetretene oder drohende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse;
8.4.3 Gesetzliche oder behördliche Verpflichtung zur Kündigung;
8.4.4 Wiederholte Verstöße gegen die anwendbaren AGB;
8.4.5 Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen, wie (i) mehrfache Nichtdurchführung einer angenommenen Transportdienstleistung ohne nachgewiesenen besonderen Grund, (ii) wiederholte unberechtigte Verweigerung der Annahme von In-App-Zahlungen, (iii) Nichteinhaltung der Informations- und/oder Bereitstellungs- pflichten gemäß Abschnitt 3.1.4;
8.4.6 Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften und behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit dem Angebot und der Durchführung von Transportdienstleistungen;
8.4.7 Mehr als zweimalige substantiierte Beschwerden von App-Nutzern gegenüber quickz innerhalb von 12 Monaten;
8.4.8 Betrügerische und manipulative Handlungen;
8.4.9 Versuchte oder vollendete Straftaten im Zusammenhang mit der Erbringung der Transportdienstleistungen;
8.4.10 Verlust des Gewerbescheins durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seiner Genehmigung zur Beförderung von Personen im Taxiverkehr;
8.4.11 Verlust der Berechtigung zur Führung eines Fahrzeugs und/oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;
8.4.12 Schwere oder wiederholte vertrags- oder gesetzeswidrige Verwendung personenbezogener Daten;
8.4.13 Nichtbereitstellung der nach § 3.1.2 (DAC7) erforderlichen Daten trotz Aufforderung.
8.5 In den Fällen gemäß Abschnitt 8.4 behält sich quickz außerdem das Recht vor, den Zugang des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer zu den quickz-Diensten ohne vorherige Ankündigung auszusetzen und/oder zu sperren.
8.6 Sollte quickz vorübergehend oder dauerhaft die Nutzung der quickz-Dienste durch den Personenbeförderungsunternehmer und seine Fahrer einschränken, aussetzen oder beenden, wird quickz dem Personenbeförderungsunternehmer
8.6.1 vor oder gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Einschränkung oder Aussetzung bzw.
8.6.2 mindestens 30 Tage vor dem Zeitpunkt, zu dem eine vollständige Beendigung wirksam wird, eine entsprechende Begründung übermitteln. Die Begründungspflicht folgt der Verordnung (EU) 2019/1150.
8.7 Beendigungsfolgen und Konto-Löschung 8.7.1 Mit dem Ende der Vereinbarung erlischt das Nutzungsrecht des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer für die quickz Services. quickz sperrt das Personenbeförderungsunternehmer-Konto sowie die zugehörigen Fahrer-Konten entsprechend.
8.7.2 Konto-Löschung auf Antrag: Der Personenbeförderungsunternehmer kann jederzeit die Löschung seines Kontos beantragen — direkt in der quickz Driver App („Profil → Konto-Löschung beantragen"), per E-Mail an [email protected] oder über den Hilfeartikel https://help.quickz.eu/knowledge-base/fahrer-account-dauerhaft-loeschen/.
8.7.3 Aufbewahrungspflichtige Daten: quickz weist darauf hin, dass Fahrt-, Wallet- und Rechnungsdaten aus rechtlichen Gründen 10 Jahre aufbewahrt werden müssen (§ 257 HGB, § 147 AO). Sofern der Personenbeförderungsunternehmer Fahrten durchgeführt hat, anonymisiert quickz seine personenbeziehbaren Daten innerhalb von 14 Tagen nach Antrag, behält jedoch die Geschäftsdaten mit anonymisiertem Bezug bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen. Details siehe https://quickz.eu/legal/datenschutz-fahrer Abschnitt 8.
8.7.4 Offene Verbindlichkeiten sind vor der Konto-Schließung auszugleichen. Ein negatives Wallet-Saldo wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1 Änderungen der AGB quickz behält sich das Recht vor, die Vereinbarung jederzeit zu ändern, indem die überarbeitete Version unter https://quickz.eu/legal/agb-befoerderer-taxen veröffentlicht wird. Zudem wird der Personenbeförderungsunternehmer über derartige Änderungen per E-Mail, innerhalb der quickz-Apps oder im Personenbeförderungsunternehmer-Konto informiert.
9.2 Vorankündigungsfrist Alle Änderungen, die sich auf die Rechte des Personenbeförderungsunternehmers auswirken, werden mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt („Vorankündigungsfrist"). Dies gilt nicht, soweit eine kürzere Frist gesetzlich vorgeschrieben ist oder zur Abwehr unvorhergesehener Gefahren erforderlich ist.
9.3 Kündigungsrecht bei AGB-Änderung Wenn der Personenbeförderungsunternehmer mit den Änderungen der AGB oder anderen Regelungen der Vereinbarung nicht einverstanden ist, hat er das Recht, die Vereinbarung zu kündigen, indem er die Nutzung der quickz Services einstellt und quickz seine Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger mitteilt.
9.4 Verzicht auf Vorankündigungsfrist Nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung kann der Personenbeförderungs- unternehmer durch schriftliche Erklärung oder durch eine eindeutige bestätigende Handlung auf die Vorankündigungsfrist verzichten.
9.5 Neue Dienste während Vorankündigungsfrist Während der Vorankündigungsfrist wird das Hinzufügen neuer Dienste zur quickz-App als eindeutige bestätigende Handlung betrachtet.
9.6 Abtretung Die Abtretung seiner Ansprüche gegen quickz an Dritte ist dem Personenbeförderungsunternehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von quickz gestattet.
9.7 Salvatorische Klausel Falls eine Bestimmung der Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
9.8 Mediation quickz ist bereit, mit dem Personenbeförderungsunternehmer im Rahmen seines internen Beschwerdemanagementsystems außergerichtliche Lösungen zu suchen.
9.9 Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist der ausschließliche Gerichtsstand Amtsgericht Wittlich als Gericht erster Instanz. quickz behält sich jedoch das Recht vor, den Personenbeförderungsunternehmer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
9.10 Geltendes Recht und Sprache Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch.