Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm.
Wer wen empfehlen kann, wie viel es gibt, wann es gutgeschrieben wird — und was danach damit möglich ist.
Stand: 20. August 2026
Diese Bedingungen konkretisieren § 7 (3) der AGB für Fahrgäste und Ziff. 6.4.10 der AGB für Beförderer. Sie gelten für alle Empfehlungen, die ab dem 20. August 2026 eingelöst werden.
1. Wer teilnehmen kann
(1) Teilnehmen können volljährige Personen mit einem quickz-Fahrgast-Konto, Einzelunternehmer und Fahrer mit einem quickz-Fahrer-Konto sowie Mehrwagenunternehmen (Flottenpartner) mit einem quickz-Partner-Konto.
(2) Jedes Konto erhält einen persönlichen Empfehlungscode. Der Code darf weitergegeben, aber nicht verkauft, versteigert oder gewerblich verbreitet werden.
(3) Der eigene Code kann nicht im eigenen Konto eingelöst werden. Ein Konto kann insgesamt nur einmal einen fremden Empfehlungscode einlösen, und zwar ausschließlich im Zuge der Registrierung — bei Fahrgästen und Fahrern in der App, bei Flottenpartnern im ersten Schritt nach der Anmeldung im Partner-Portal. Eine nachträgliche Eingabe ist nicht möglich.
(4) Werber und Geworbener müssen verschiedene Personen sein. Das gilt auch über Kontoarten hinweg: Wer bereits ein quickz-Konto hat und zusätzlich ein Fahrer- oder Partner-Konto anlegt, kann dort seinen eigenen Empfehlungscode nicht einlösen. Als dieselbe Person gilt, wer bei beiden Konten dieselbe E-Mail-Adresse oder dieselbe Telefonnummer angibt.
2. Prämien
(1) Empfiehlt ein Fahrgast einen anderen Fahrgast, erhalten beide je 8,00 € Bonusguthaben.
(2) Empfiehlt ein Fahrer einen Fahrgast, erhalten beide je 8,00 € Bonusguthaben.
(3) Empfiehlt ein Fahrgast einen Fahrer, erhalten beide je 50,00 € Bonusguthaben.
(3d) Empfiehlt ein Fahrer einen anderen Fahrer, erhalten beide je 15,00 € Bonusguthaben. Dies gilt ausschließlich für Fahrer, die sich selbst als Einzelunternehmer bei quickz anmelden.
(3a) Wird ein Flottenpartner (Mehrwagenunternehmen) geworben, richten sich beide Beträge danach, wer geworben hat: Empfiehlt ein Fahrgast, erhält er 100,00 € und das geworbene Unternehmen 150,00 €. Empfiehlt ein Fahrer, erhalten beide Seiten je 50,00 €. Empfiehlt ein anderer Flottenpartner, erhalten beide Seiten je 100,00 €.
(3b) Die Staffelung hat einen einfachen Grund: Ein Fahrgast kennt in aller Regel keine Flottenpartner — dort muss der Betrag hoch genug sein, damit jemand überhaupt darauf kommt. Fahrer und Flottenpartner kennen die Branche berufsbedingt; dort ändert ein höherer Betrag an der Entscheidung wenig.
(3c) Empfiehlt ein Flottenpartner einen Fahrer, erhalten beide je 25,00 € Bonusguthaben. Dies gilt ausschließlich für Fahrer, die sich selbst als Einzelunternehmer bei quickz anmelden — nicht für Fahrer, die der Flottenpartner in den eigenen Betrieb aufnimmt. Empfiehlt es einen Fahrgast, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Ist der werbende Fahrer bei einem Beförderer angestellt, wird die Prämie dem Wallet dieses Beförderers gutgeschrieben. Grund ist, dass die quickz-Gebühren bei angestellten Fahrern ebenfalls über das Konto des Beförderers verrechnet werden; eine Gutschrift im Fahrer-Konto hätte dort keinen Verwendungszweck.
(5) Die Höhe der Prämien kann quickz für künftige Empfehlungen jederzeit ändern. Maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt der Einlösung des Codes.
3. Wann die Prämie gutgeschrieben wird
(1) Der Geworbene erhält seine Prämie unmittelbar mit der Einlösung des Codes. Abweichend hiervon erhält ein geworbener Fahrer seine Prämie erst, sobald sein Konto von quickz freigeschaltet ist; für geworbene Flottenpartner gilt ausschließlich Absatz 2a.
(2) Der Werbende erhält seine Prämie, sobald der Geworbene seine erste Fahrt abgeschlossen hat. Hat der Geworbene ein Fahrer-Konto, muss dieses zusätzlich freigeschaltet sein.
(2a) Wird ein Flottenpartner geworben, erhält das geworbene Unternehmen sein Bonusguthaben, sobald sein Konto freigeschaltet ist. Der Anspruch des Werbenden entsteht dagegen erst, wenn das geworbene Unternehmen drei einsatzbereite Fahrzeuge und drei freigeschaltete Fahrer führt und mindestens eine Fahrt abgeschlossen wurde. Als einsatzbereit gilt ein Fahrzeug, das von quickz einer Fahrzeugklasse zugeordnet wurde und dessen Pflichtdokumente vollständig vorliegen.
(3) Eine offene Prämie verfällt, wenn die Voraussetzung nach Absatz 1 oder 2 nicht innerhalb von 90 Tagen nach Einlösung des Codes eintritt. Für die Voraussetzung nach Absatz 2a beträgt diese Frist 180 Tage, da der Aufbau einer Flotte mehr Zeit beansprucht.
4. Anzahl der Empfehlungen
(1) Die Anzahl der Empfehlungen je Code ist grundsätzlich nicht begrenzt. Jede Empfehlung wird einzeln nach Ziffer 3 geprüft; eine Prämie entsteht nur, wenn die dort genannte Voraussetzung tatsächlich eintritt.
(2) Zwei Richtungen sind ausgenommen: Über den Code eines Flottenpartners werden höchstens 50 geworbene Flottenpartner und höchstens 200 geworbene selbstständige Fahrer prämiert.
(3) quickz kann für künftige Empfehlungen weitere Obergrenzen einführen oder bestehende anpassen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben davon unberührt.
5. Was mit dem Bonusguthaben möglich ist
(1) Prämien werden ausschließlich als Bonusguthaben gutgeschrieben. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
(2) Bonusguthaben ist nicht auszahlbar, nicht auf Dritte übertragbar und nicht in Bargeld umtauschbar.
(3) Im Fahrgast-Konto wird Bonusguthaben mit dem Fahrpreis verrechnet (§ 7 der AGB für Fahrgäste). Im Fahrer- und im Partner-Konto wird es mit fälligen quickz-Gebühren verrechnet (Ziff. 6.4.10 der AGB für Beförderer); Mehrwagenunternehmen sind Personenbeförderungsunternehmer im Sinne jener AGB.
(4) Bei einer Verrechnung wird Bonusguthaben vorrangig vor auszahlbarem Guthaben verbraucht. Die Einrichtungsgebühr ist hiervon ausgenommen; sie ist gesondert zu zahlen und wird nicht mit Bonusguthaben verrechnet.
(5) quickz kann Bonusguthaben zeitlich befristen. Eine Frist wird vor der Gutschrift mitgeteilt; nach ihrem Ablauf kann nicht verbrauchtes Guthaben verfallen.
6. Missbrauch
(1) quickz kann Prämien verweigern oder zurückbuchen und Konten von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn Empfehlungen missbräuchlich erzeugt werden — insbesondere durch Mehrfachkonten derselben Person, falsche Angaben, automatisierte Registrierungen oder Fahrten, die allein der Auslösung einer Prämie dienen.
(2) Weitergehende Ansprüche von quickz bleiben unberührt.
7. Änderung und Beendigung
(1) quickz kann das Empfehlungsprogramm jederzeit ändern oder beenden. Bereits gutgeschriebenes Bonusguthaben und bereits entstandene, noch offene Prämien nach Ziffer 3 bleiben davon unberührt.
(2) Für Beförderer gilt zusätzlich die Vorankündigungsfrist nach Ziff. 9.2 der AGB für Beförderer, soweit eine Änderung deren Rechte berührt.
(3) Fragen beantwortet unser Kundenservice unter [email protected].